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   BFH, 09.12.2003 - III B 135/03   

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https://dejure.org/2003,4513
BFH, 09.12.2003 - III B 135/03 (https://dejure.org/2003,4513)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2003 - III B 135/03 (https://dejure.org/2003,4513)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - III B 135/03 (https://dejure.org/2003,4513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10f; ; EStG § 11b; ; EStG § 11 Abs. 2; ; EStG § 33; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de

    Abzug von Aufwendungen zur Beseitigung von Sturmschäden als agw. Bel. im Jahr des Abflusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.05.2000 - III B 14/00

    Verfahrensmängel; Fürsorgepflicht des Gerichts; Verstoß gegen die

    Auszug aus BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
    Aufgabe des Gerichts ist es jedoch nicht, Rechtsrat und Rechtsauskunft zu geben und neue, weiter gehende Prozessziele anzuregen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349).

    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1349, und vom 21. November 2001 III B 66/01, BFH/NV 2002, 517).

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
    Der Abzug von Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden aufgrund von Naturkatastrophen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht; es muss sich um Vermögensgegenstände in einem existentiell wichtigen Bereich handeln, wie z.B. dem Wohnen im eigenen Haus (vgl. BFH-Urteile vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, unter 3.a der Gründe, und vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 19.05.1995 - III R 12/92

    Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden

    Auszug aus BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
    Der Abzug von Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden aufgrund von Naturkatastrophen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht; es muss sich um Vermögensgegenstände in einem existentiell wichtigen Bereich handeln, wie z.B. dem Wohnen im eigenen Haus (vgl. BFH-Urteile vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, unter 3.a der Gründe, und vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
    Zu dem Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat die Klägerin die Darlegungsanforderungen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217) nicht einmal ansatzweise erfüllt.
  • BFH, 30.06.1999 - III R 8/95

    Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung

    Auszug aus BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
    Selbst wenn die von ihr geltend gemachten Aufwendungen aber dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG zu berücksichtigen wären, so käme ein Abzug dieser Aufwendungen nach § 11 Abs. 2 EStG ausschließlich im Jahr des Abflusses in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 III R 8/95, BFHE 189, 371, BStBl II 1999, 766, unter II.1.
  • BFH, 21.11.2001 - III B 66/01

    Verfahrensmangel; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung?

    Auszug aus BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1349, und vom 21. November 2001 III B 66/01, BFH/NV 2002, 517).
  • BFH, 21.06.2001 - XI B 26/01

    Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Revisionsgrund -

    Auszug aus BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
    Keine Verfahrensfehler im Sinne dieser Zulassungsnorm sind hingegen Fehler, die dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) im Besteuerungsverfahren oder im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren unterlaufen sind (BFH-Beschluss vom 21. Juni 2001 XI B 26/01, BFH/NV 2001, 1444).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    aa) Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind grundsätzlich nur Verstöße des FG gegen die Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339; vom 4. Juli 2007 IV B 103/06, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 19.06.2006 - III B 37/05

    AgB: Beseitigung von Baumängeln

    Schließlich habe das FG zu Unrecht und lebensfremd aus dem Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03 (BFH/NV 2004, 339) gefolgert, dass die Terrasse nicht das Wohnen und damit keinen existentiell wichtigen Bereich betreffe.
  • BFH, 11.08.2010 - VI B 143/09

    Zustimmung zur Fortsetzung eines Verwaltungsverfahrens nach Zuständigkeitswechsel

    Keine Verfahrensfehler im Sinne dieser Zulassungsnorm sind hingegen Fehler, die dem FA im Besteuerungsverfahren oder im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren unterlaufen sind (BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339; vom 21. Juni 2001 XI B 26/01, BFH/NV 2001, 1444).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Für die schlüssige Rüge einer Verletzung der Hinweispflicht wäre zudem nicht nur anzugeben gewesen, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen und was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten, sondern auch, inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. September 2003 II B 175/02, BFH/NV 2003, 1607, und vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2012 - III B 40/12

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher

    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Umsätze aus künstlerischer Betätigung -

    Denn Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift sind nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts und nicht eventuelle Fehler der Finanzbehörde (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339).
  • BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind (nur) Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 2006 XI B 154/05, BFH/NV 2006, 1862; vom 25. Januar 2006 VIII B 45/05, BFH/NV 2006, 961; vom 12. Oktober 2005 XI B 204/04, BFH/NV 2006, 327; vom 17. Januar 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 802; vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339).
  • BFH, 12.03.2009 - XI B 24/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

    Denn Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift sind nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts und nicht eventuelle Fehler der Finanzbehörde (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339).
  • BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06

    NZB: Hinweispflicht

    Darüber hinaus geht aus dem Beschwerdevorbringen nicht hervor, was die Kläger im Falle des (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. zu dieser Darlegungsvoraussetzung, z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339).
  • BFH, 09.01.2013 - I B 81/12

    Verfahrensmangel/Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Rügeverzicht

  • BFH, 24.11.2006 - V B 212/05

    NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Terminsverlegung

  • BFH, 23.02.2005 - VII B 133/04

    Richterliche Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 06.12.2006 - II B 24/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer gerichtlichen Verletzung der

  • BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kumulative Begründung des Urteils;

  • BFH, 09.05.2007 - IV B 38/06

    Rüge eines Verfahrensmangels, Verstoß gegen die Denkgesetze

  • FG München, 25.09.2007 - 1 K 2892/05

    Rückzahlung eines vom Arbeitsamt zur Deckung des Unterhalts während einer

  • BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07

    Inhaltliche Anforderungen an eine zulassungsfähige Darlegung von Rügen bzgl.

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